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Leistungen

Gesellschaftsrecht

Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht erstreckt sich umfassend auf Gesellschaften jeder Rechtsform, von den Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG) über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften bis hin zu den Gesellschaften europäischen Rechts (SE, SCE). In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung, Durchführung und Beurkundung beispielsweise der folgenden Maßnahmen:

  • Gesellschaftsgründungen
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Unternehmensnachfolge
  • Kapitalmaßnahmen wie z.B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Satzungsänderungen
  • Sonstige Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen
  • Grenzüberschreitende Verschmelzungen
  • Konzernrechtliche Verträge wie z.B. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
  • Formwechselnde Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
  • Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders’ Agreements)
  • Treuhandvereinbarungen
  • Auseinandersetzung, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Hauptversammlungen von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften
  • Börseneinführungen (IPOs) und Delistings (Going Private)

Mergers & Acquisitions

Im Bereich Mergers & Acquisitions liegt einer der Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit. Unsere Partner übernehmen regelmäßig die Betreuung von M&A-Transaktionen jeder Größenordnung, von Vorbereitung und Abschluss des Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrags (Signing) bis zum Vollzug (Closing) und der anschließenden Abwicklung (Post-Closing).

  • Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen jeder Art:
    • Share Deals und Asset Deals
    • Mergers (Direct/Triangular Mergers)
    • Management Buy-Out (MBO) und Buy-In
    • Leveraged Buy-Out (LBO)
    • Initial Public Offering (IPO)
  • Joint-Venture-Gründungen und -Verträge
  • Beteiligungsvereinbarungen (z.B. Venture Capital)
  • Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders’ Agreements)
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilienportfolios
  • Vorbereitung und Beurkundung der entsprechenden Bezugsurkunden

Finanzierungen

Göring, Schmiegelt & Fischer verfügt über umfangreiche Erfahrung in sämtlichen Bereichen notarieller Tätigkeit im Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen. Wir betreuen insbesondere:

  • Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen:
    • GmbH-Anteile (Share Pledges)
    • GmbH- und KG-Anteile (Share & Interest Pledges)
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken), sowie im Zusammenhang damit
    • Abtretungen und Übertragungen
    • Aufhebung und Löschung
    • Rangvorbehalte und Rangrücktritte
    • Pfanderstreckungen und Pfandentlassungen
  • Rangrücktritte von Darlehen
  • Freigabe von Sicherheiten
  • Vereinbarungen über Gesellschafterdarlehen und sonstige Gesellschafterfinanzierungen
  • Projektfinanzierungen, z.B. Private Public Partnerships
  • Finanzielle Restrukturierungen

Immobilienrecht

Im Bereich Immobilienrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit, und zwar sowohl im Bereich des privaten wie auch des gewerblichen Immobilienrechts. Der „track record“ unserer Partner reicht hier vom privaten Grundstückskauf und -verkauf bis hin zu Erwerb und Veräußerung sehr großer gewerblicher Immobilienportfolien. Unsere Notare betreuen hier unsere Mandanten unter anderem bei den folgenden Vorgängen:

  • Beurkundung von Immobilientransaktionen für in- und ausländische Investoren
  • Veräußerung und Erwerb von Immobilienportfolios bestehend aus Gewerbeobjekten oder Wohnungsbeständen im Wege des Asset oder Share Deals
  • Projektentwicklung durch Bauträger
  • Teilungserklärungen nach WEG
  • Bauträgerverträge
  • Veräußerung und Erwerb von Grundstücken, Wohnungen und sonstigen dinglichen Rechten
  • Erbbaurechtsverträge
  • Begleitung von in- und ausländischen Immobilienfinanzierungen mit Sicherheitenbestellung
  • Immobilienleasing
  • Verwertungsvereinbarungen zwischen Eigentümergesellschaften und Gläubigerbanken
  • Grundstücksschenkungen und -übertragungen
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden/Hypotheken), Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten etc.

Erb- und Familienrecht

Auf dem Gebiet der Nachfolgeplanung – gerade auch im unternehmerischen Bereich – sowie der damit einhergehenden familienrechtlichen Aspekte liegt ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit. Wir betreuen – teilweise schon über Generationen – Unternehmer und Privatleute bei der Ausgestaltung ihrer letztwilligen Verfügungen und sämtlicher im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung anstehenden Fragestellungen auch mit internationalen Bezügen. Hierbei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf folgenden Gebieten:

  • Ausgestaltung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • Steuerlich optimierte Nachfolgeplanung
  • Lebzeitige Übertragungsgeschäfte als Bestandteil einer vorweggenommenen Erbfolge
  • Auseinandersetzung von Nachlässen und Erfüllung von Vermächtnissen
  • Wahrung von Ansprüchen gegenüber weiteren Nachlassbeteiligten
  • Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung

Stiftungsrecht

Wir beraten Stifter und Stiftungen bei der Ausarbeitung von Stiftungskonzeptionen und der Umsetzung von Stiftungsvorhaben aller Art einschließlich der Einbindung von Stiftungen in Rechtsnachfolgeplanungen. Neben der Betreuung in der Gründungsphase übernehmen wir auch die rechtliche Beratung des operativen Geschäfts von Stiftungen. Hierbei sind wir kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für gemeinnützigkeitsrechtliche und stiftungsaufsichtsrechtliche Fragestellungen aller Art. Beispielhaft sind hier folgende Tätigkeiten:

  • Konzeption optimierter Satzungsgestaltungen
  • Einbindung von Stiftungskonzeptionen in die Rechtsnachfolgeplanung
  • Vertretung bei der steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Anerkennung von Stiftungen
  • Ausarbeitung von Fundraisingstrategien sowie Beratung und Betreuung der Organe und Gremien von Stiftungen
  • Übernahme von Vorstands- und Beiratsmandaten in Stiftungen

Testamentsvollstreckung

Neben der Abwicklung von Nachlässen gehört die Übernahme von Testamentsvollstreckungsmandaten seit vielen Jahren zu unseren Aufgaben. Wir werden insbesondere in Nachlässen mit unternehmerischen Beteiligungen, umfangreichen Vermögenswerten und komplexen rechtlichen Problemstellungen – häufig auch mit internationalen Bezügen – mandatiert.